Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrservice GmbH für die Buchung des "Audi
Shuttle Services"
[1.] Geltungsbereich
Die Fahrservice GmbH mit Sitz in Salzburg führt den Audi Shuttle Service im Rahmen der Salzburger
Festspiele durch. Die im Rahmen dieses Shuttle Services erbrachten Leistungen werden ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgewickelt. Der dem Shuttle Service zugrunde liegende
Auftrag des Kunden unterliegt diesen Geschäftsbedingungen; abweichende oder widersprechende
AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird.
[2.] Auftraggeber und Vertragsabschluss
Die Fahrservice GmbH führt den Audi Shuttle Service im eigenen Namen durch. Auftraggeber für den
Audi Shuttle Service können laut Vorgaben der AUDI AG nur die AUDI AG selbst, verbundene
Unternehmen, Sponsoren der Salzburger Festspiele, Vertragspartner der AUDI AG, sowie sonstige von
der Fahrservice GmbH akzeptierte Auftraggeber sein ("die Auftraggeber"). Die Entscheidung über die
Annahme eines Auftrages liegt ausschließlich bei der Fahrservice GmbH; es besteht kein wie immer
gearteter Kontrahierungszwang.
[3.] Buchung und Zustandekommen des Vertrages
Die Auftraggeber haben einen ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Auftrag mit sämtlichen
Pflichtangaben über Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) an die Fahrservice GmbH bzw. den
von ihr beauftragten Dienstleistern zu übermitteln. Der Auftrag kommt erst mit Annahme durch die
Fahrservice GmbH zustande. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung
per E-Mail an den Auftraggeber. Die Aufträge werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs
bearbeitet. Im Fall von Überkapazitäten ist es möglich, dass Anfragen für die Durchführung eines Audi
Shuttle Service bereits aus diesem Grund abgelehnt werden.
[4.] Preise und Zahlungsbedingungen
Shuttle-Fahrten können zu den im Internet (https://shuttleservice-salzburg.at/) verlautbarten Preisen
durchgeführt werden. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Die Rechnung über die Shuttle-Fahrt wird an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse
übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen an die angegebene Kontonummer zu
überweisen. Im Fall eines Zahlungsverzuges kommen die gesetzlich geregelten Verzugszinsen zur
Anwendung.
[5.] Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Durchführung von Transportleistungen. Ein bestimmter
Fahrtverlauf, eine bestimmte Fahrtdauer oder ein bestimmter Ankunftszeitpunkt wird nicht geschuldet.
[6.] Stornobedingungen
Eine Stornierung der Shuttle-Fahrt ist bis zu 48 Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt gebührenfrei
möglich; bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor der geplanten Shuttle-Fahrt werden 50 % des
Fahrpreises als Stornierungsgebühr einbehalten. Ab 24 Stunden vor der geplanten Fahrt wird der volle
Fahrpreis als Stornierungsgebühr berechnet. Dies ist ebenso wirksam, wenn die Fahrgäste nicht
erscheinen oder sich entscheiden, kurzfristig zu Fuß zu gehen.
[7.] Änderungen von Aufträgen
Der Kunde ist nicht berechtigt, angenommene Aufträge einseitig zu ändern. Die Fahrservice GmbH
wird bei Änderungswünschen allerdings die Verfügbarkeit prüfen, um im Einvernehmen mit dem
Kunden allenfalls eine Änderung des Auftrages zu vereinbaren (z.B. der Beginn einer Veranstaltung
wird vorverlegt). Bei verlängerter Durchführung des Auftrages behält sich die Fahrservice GmbH vor,
Mehrkosten zu verrechnen (z.B. eine Veranstaltung endet statt um 23.00 Uhr erst um 01.00 Uhr).
[8.] Haftung für Veranstaltungen
Die Fahrservice GmbH übernimmt keine Haftung für das tatsächliche Stattfinden der Veranstaltung;
sofern der Fahrservice GmbH bekannt wird, dass eine Veranstaltung abgesagt wurde, wird der Kunde
entsprechend informiert.
[9.] Leistungserbringung und Haftungsbeschränkung
Die Fahrservice GmbH gewährleistet die Durchführung eines von ihr angenommenen Auftrages. Für
Pünktlichkeit, Fahrtdauer, etc. kann aufgrund der jeweiligen Verkehrssituation keine Gewähr
übernommen werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Abfahrtzeit so festzulegen, dass
die Fahrt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden kann. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass insbesondere unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn mit erheblicher, nicht
vorhersehbarer Verkehrsbelastung zu rechnen ist. Die Haftung der Fahrservice GmbH ist – soweit
gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und der Höhe nach auf die
Leistungen der bestehenden Haftpflicht- und Insassenversicherung begrenzt. Dies gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die
Fahrservice GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den Ersatz
des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Insbesondere ist eine Haftung für mittelbare Schäden,
Folgeschäden (z.B. verfallene Veranstaltungskarten) sowie entgangenen Gewinn – soweit gesetzlich
zulässig – ausgeschlossen.
[10.] Höhere Gewalt
Die Fahrservice GmbH haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Leistungen,
sofern diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Naturereignisse, behördliche
Anordnungen, Verkehrsbehinderungen außergewöhnlichen Ausmaßes).
[11.] Form von Erklärungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit der zumindest der
Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
[12.] Salvatorische Klausel
Die Vertragsparteien kommen für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ungültig oder undurchführbar sind oder werden, überein, dass
die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt bleibt.
[13.] Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsparteien vereinbaren zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Fahrservice GmbH in der
Landeshauptstadt Salzburg. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
[14.] Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Audi Shuttle
Service sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fahrservice GmbH unter
Datenschutzerklärung abrufbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).